AGB Allgemeine-Geschäftsbedingungen
mit unterzeichnen dieses Terminformulars werden all unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und sind unwiderruflich geltend. Ein späterer Widerruf ist hierbei nichtmehr möglich.
Der Kunde ist damit einverstanden alle Risiken und Nebenwirkungen unter eigener Verantwortung zutragen. Diese AGB sind geistiges Eigentum von InkceptionTattoomanufaktur, vertreten durch Philip Paninski & Jasmin Wienke.
Das Vervielfältigen oder Kopieren zu jeglichen Zwecken ist verboten und werden zur Anzeige gebracht. Es gilt hier das Urheberrecht und die DSGVO! Diese werden ohne Ausnahmen angewandtund durchgesetzt.
§1 GeltungsbereichAllen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tattoo Studio „Inkception Tattoomanufaktur” (nachfolgend Studio genannt) bzw. dem Tätowierer Philip Paninski (nachfolgend Artist genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend AGB genannt) zugrunde. Diese AGB’s gelten für die gesamte Dauer einesAufenthaltes im Studio sowie auf der umgebenden Liegenschaft. Das Studio unterliegt demgeltenden Recht des BGB und des StGb in allen Auslagen.
§2 Terminvereinbarungen und Terminkaution
(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo) einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artistu.a. in Abhängigkeit von der Termindauer oder anderen Faktoren vorgibt. Ebenso ist dasAusfüllen einer Einverständniserklärung zwingend erforderlich. Die Terminkaution wird bei derFertigstellung oder bei der letzten Sitzung automatisch mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
(2) Wird ein Termin oder Projekt vorzeitig vom Kunden unterbrochen bzw. abgebrochen, sowerden beeim nächsten Termin 50% des vereinbarten Preises erneut fällig. Die Terminkaution verfällt ebenso, wenn der Kunde den Termin nicht rechtzeitig absagt oder verschiebt.
(3) Sobald der Artist mit der Arbeit (anfertigen der Zeichnung) angefangen hat, ist die Anzahlung automatisch verrechnet und wird nicht wieder ausgezahlt. Diese gilt als Zahlung für bereits erbrachte Leistung. Der Kunde akzeptiert mit seiner Unterschrift und willigt ein. Diesgilt ebenso für Termine die telefonisch oder Online vereinbart wurden. Diese sind ohne Unterschrift gültig.
(3.1) Stornierung und Berechnung bereits erbrachter Leistungen
Hat der Artist mit der Arbeit an einem vereinbarten Termin begonnen und wird dieser Termin ohne wichtigen oder nachvollziehbaren Grund vom Kunden abgesagt, so wird die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung mit einem Stundensatz von 120 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorbereitungen getroffen, Materialien organisiert oder bereits kreative Arbeiten geleistet wurden.
Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass die investierte Zeit und Mühe des Artists fair vergütet wird.
Hinweis: Diese Klausel entspricht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und dient der Absicherung unserer Dienstleistung. Wir empfehlen, unsere AGBs sorgfältig zu lesen und bei Fragen vorab Kontakt mit uns aufzunehmen.
(4) Eine Terminkaution wird nur in Form eines Gutscheins ausgezahlt.
Terminverlegungen sind immer persönlich oder telefonisch möglich, zur Not auch perWhatsApp oder Email, wenn ein persönlicher Besuch aus diversen Gründen nicht möglich ist.Hierbei hat der Kunde jedoch keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung bei der neuenTerminvergabe. Das Verschieben von Terminen ist ohne weitere Kosten (Ausfallzahlungen)möglich, jedoch nur bis zu einer Dauer von 4 Wochen. Danach muss eine Kaution neuhinterlegt werden.
Ein mehrmaliges Verschieben von Terminen ist ausdrücklich NICHT möglich.Kautionen werden nicht verzinst und auch nicht zur späteren Auszahlung zurückbehalten. Das Tattoostudio ist kein Kreditinstitut und nicht gesetzlich dazu verpflichtet für jeden Kunden einKonto zu führen, egal ob digital oder handschriftlich in einem Kassenbuch. Das finanzielleUnterfangen des Kunden fallen nicht unter die Pflichten eines Tattoostudios. Eine hinterlegteKaution stellt kein Sparkonto dar, wo auf das bei Belieben zurückgegriffen werden kann. Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen.
Es verfällt dann auch der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine.
(4.1) Der Kunde willigt ein, 30 Minuten vor seinem Termin anwesend zu sein und eventuelle Rückfragen zu klären, Motiv zu besprechen und das passende Formular auszufüllen. Ab 15 Minuten Verspätung berechnen wir einen vollen Stundensatz.
(4.2) Der Termin gilt als "nicht-wahrgenommen" auch bekannt als "No-Show", wenn der Kunde seinen Termin nicht wahrnimmt oder mehr als 30 Minuten verspätet ohne dies zu kommunizieren und eventuelle Folgetermine darunter leiden, sprich die Zeiten nicht eingehalten werden können oder der Kunde anderweitig beeinträchtigt oder nicht in der Lage ist tätowiert zu werden. (Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, Sonnenbrand etc.)Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt werden musste. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.
Unverschuldete bzw. unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden können. TÜV oder neue Autos, Umzüge oder Scheidungen sind keine unvorhersehbaren Gründe. Ein Autounfall/Trauerfall jedoch ganz bestimmt ist absolutunvorhersehbar und somit automatisch entschuldigt. Man kann mit jedem Kunden und Artistgemeinsam über alles sprechen, entschieden wird dann ganz realistisch pro Einzelfall.
(5)Besprochene Projekte sollten zum Tag des Termins auch so umgesetzt werden können.Kurzfristige Änderungen der Vorstellungen des Kunden bzgl. Größe, Position oder sogar des ganzen Motives sind dem Artist unverzüglich oder mindestens 1 Woche vor Termin mitzuteilen.Überraschungen zum Termin sind nicht erwünscht und dürfen ohne Angabe von weiterenGründen abgelehnt werden.Sollte ein geplantes Motiv (Beispiel: Portrait) am Tage des Termins umgeworfen werden und der neue Kundenwunsch ein kleines Vögelchen mit Sternen sein (also etwas völlig anderes, wesentlich kleiner oder auch ein anderer Stil, der dem Artist nicht zusagt, und dessen Ausführung er nicht vereinbaren kann), so steht es dem Artist frei, dies abzulehnen. Sollte es finanzielle Schwierigkeiten mit vorab gebuchten Projekten geben, muss der Kunde dies immer im Vorfeld kommunizieren – nicht erst am Tage des Termins. Solche Situationen zählen als geplatzter Termin.Man kann über Alles reden, entschieden wird jedoch auch hier wieder jeder Einzelfall und realistisch und nach den geltenden AGBs.
§3 Preise
(1) Das Studio bzw. der Artist bietet je nach eigenem Ermessen Festpreise oder Stundensätze an.
(2) Festpreise sowie Stundensätze sind sowohl für den Kunden als auch für den Artist bindend. Bei Preisen nach Stunden wird die Gesamte Arbeitszeit abzgl. notwendigen Pausen gezahlt. Dies beinhaltet auch das Entwerfen eines Motives nach Kundenwunsch sowie das AufbringenderVorlage (Stencil) auf die Haut. Vom Kunden unnötigerweise abgehaltene Pausenzeiten wie zB.mehrfache Raucherpausen, Telefonieren, Essen etc, gelten als Arbeitszeit des Artists und sind ebenso zu entrichten
.Eventuelle Verzögerungen oder Unterbrechungen durch Beratungszeiten, spontaneKundengespräche und/oder andere Gründe des Artists, die das Studio oder den laufendenGeschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtesAbrunden von der Gesamtzeit abgezogen.
(3) Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreisvereinbart, so steht es dem Artist frei einen neuen Preis dafür festzulegen. Dem Kunden steht es frei diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. EineRückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Punkte unter §2eingehalten werden.
(4) Endpreise sind nicht verhandelbar! Wer handelt erhält einen höheren Preis.
(5)Sollte ein Kunde einen anderen Preis bekommen als ein anderer Kunde, liegt das immer imErmessen des Artists. Gründe hierfür können sein, dass ein Kunde bereits jahrelangerStammkunde ist, und somit einen besonderen Preis erhält, oder ein anderer Kunde sehr kurzfristig einen ausgefallenen Termin übernehmen kann, und deshalb einen besonderen Preis erhält. Die Preisgestaltung des Studios steht in direktem Wettbewerb zu Mitbewerbern derselben Branche und hat nichts mit der Persönlichkeit oder dem äußeren Auftreten eines Kunden zutun. Von solchen Praktiken distanzieren wir uns deutlich!
§4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zum vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint ,der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:•KeineEinnahme von Alkohol oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin.•KeineEinnahme von Gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.•KeineApplikation von Oberflächenanästhetika, soweit nicht mit dem Artist abgesprochen.Bei Zuwiderhandeln/Verschweigen darf die Sitzung ohne Angabe von weiteren Gründen abgebrochen werden.
Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren
(insb. Infektionskrankheiten)
• Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln.
• Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand (frischgeduscht )
2. Bei Frauen: Die Kundin ist NICHT schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termines ihr Kind!
Von Terminen während einer Periode ist in bestimmten Fällen abzuraten.(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, nötigeMedikamente oder bestehende Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie,Diabetes, aber auch eine Erkältung, Schnupfen, Husten oder andere Beschwerden)
(3) Zu Beginn der Tätowierung wird idR. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Hautaufgetragen. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen.
Der Artist übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von vom Kunden übersetzten, dem Artist nicht geläufigen Sprachen oder römischen Daten, Punktschrift, Blindenschrift oder andereGlyphen wie Runen oder dergleichen. Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn jeder Sitzung mit. Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in die Positionierung und den Inhalt der Arbeit ein.
(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffs. Nur dann kannder Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftlicheEinverständniserklärung mit seiner Unterschrift ab. Für Folgetermine muss keine erneuteEinverständniserklärung abgegeben werden. Für neue Projekte allerdings jedes Mal.
(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden wie oben beschrieben, aufgrund vonUmständen, die er zu vertreten hat.
(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes, unbefristetes und unwiderruflichesNutzungsrecht an der verrichteten Arbeit.
(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell angefertigtenEntwurfes. Wenn der Kunde diesen zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderteVereinbarung zu treffen. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarungeinwilligt.(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde dem Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(10) Extreme politische Gesinnungen oder provokatives äußeres Auftreten des Kunden, zB.durch bestimmte Kleidung mit Aufdrucken wie „Kutten“ oder anderen politischen bzw. gesinnungsbehafteten Motiven sind im Studio nicht gestattet und werden des Hauses verwiesen.
(11)Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.(12) Das Mitbringen von Kindern unter 16 Jahren zum Termin ist nicht gestattet.
(13)Kunde kann erst werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(14) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten und wird zur Anzeige gebracht!
(15)Als Begleitperson eines Kunden zählt maximal eine weitere Person, die im Vorfeld anzumelden ist.
Unangekündigte Besuche sind zu vermeiden.
(16) Während des Aufenthaltes im Studio gilt die Zimmerlautstärke.
Lautes Verhalten einesKunden/Besuchers kann mit Verweis aus dem Studio unterbunden werden.
§5Rechte und Pflichten des Studios/Artists(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff und über die damit verbunden Risiken schriftlich aufgeklärt.
(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschiehtinsbesondere unter folgenden Umständen: Es handelt sich zB bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Artists, die 1:1 kopiertwerden soll. Vorlage bzw Motiv lassen insbesondere durch die Größe eine dauerhafte gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen). Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des StudioInhabers und/oder Artists. Der gewünschte Stil entspricht nicht dem Repertoire des Artists.Das gewünschte Tattoo wirft Fragen zum gesellschaftlichen Ansehen des Kunden auf (zB bei Handtattoos als erstes Tattoo eines achtzehnjährigen Neukunden.
(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Artist.
(4) Das Studio bzw. der Artist hat nach Paragraph 642 BGB das Recht, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe §2 AGB), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (§3 AGB).In so einem Fall haben Studio bzw Artist zudem dasRecht, nach Paragraph 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
(4.1) Ein Beratungstermin ist eine „kostenfreie“ Dienstleistung, mit dem Ziel eines kostenpflichtigen Tattootermins. Ergibt sich im Laufe des Gespräches ein Tattootermin, bleibt das Gespräch kostenfrei. Können sich Artist und Kunde nicht auf einen Termin / ein Projekt einigen, bleibt das Gespräch ebenfalls kostenfrei. Geplatzte (Gebuchte aber ohne Absage nicht wahrgenommene) Beratungsgespräche werden mit einer Gebühr von 50,-€inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
(5) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art zB zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung z.B. durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt er das dem Artist bei Erstellung des Fotos mit.
(6) Sollten sich Kunde und Artist am Tag des Termins nicht sicher sein, ob die gewählten Motive passen bzw. sollte es zu einem spontanen Umentscheiden kommen oder gar andere unbestimmte Gründe dafür sorgen, dass die Sitzung nicht mit gutem Gefühl durchgeführt werden kann, steht es dem Artist frei den Termin zu verlegen um dem Kunden eine sichere Frist zu geben sich über seine Entscheidung fürs Leben im Klaren zu sein. Schnellschüsse ohne Bedenkzeit werden vom Artist nicht angenommen!
(7) Das Studio sowie der Artist haben sich zum Termin in einwandfreiem hygienischen Zustand zu befinden. Sollte der Kunde sich unwohl oder unsicher fühlen bzgl Hygiene oder andererGründe, die das Studio und/oder den Artist betreffen, steht es ihm frei dies zu äußern und denTermin ggf. zu verschieben oder abzusagen. Eine solche Situation sollte jedoch auf jeden Fallbelegbar und nachvollziehbar sein können. Hinterlegte Kautionen verfallen beim Verlassen desStudios, bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall zu zahlen, abzüglich der hinterlegtenKaution.
(8) Der Artist hat sich nicht um das leibliche Wohl des Kunden zu kümmern. Es steht demStudio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. WeitereVerpflegung wie Essen oder andere Genussmittel sind vom Kunden mitzubringen, undaußerhalb des Behandlungsraumes zu verzehren.
(9) Der Artist ist nicht dazu verpflichtet Arbeiten von anderen Tätowierern zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen. Im Studio werden idR nur eigene Motive gestochen, individuelle Arbeiten, die dem Artist die Möglichkeit geben so zu arbeiten, wie er es am besten kann, ohne sich an der „Federführung“ eines Anderen orientieren zu müssen!
(10) Sollte ein Kunde/Neukunde/Interessent nicht in der Lage sein oder es verweigern sich nachden normalen gepflogenheiten zu Verhalten, steht es dem Artist frei diese Person aus demStudio zu entfernen/entfernen zu lassen. Der Artist hat im Studio das alleinige Hausrecht .Die Entscheidung einer solch drastischen Maßnahme liegt im ermessen des Tätowierers -ebenso die Wahl der nötigen Mittel zur Verteidigung.Sollten Anfragen (Email/Telefon) nicht nach den Regeln des Anstandes und gegenseitigenRespekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natursein sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie Facebook, ProvenExpert, Google o.ä. hinterlassen werden, steht es dem Studio frei rechtlich per Abmahnung dagegen vorzugehen.Bewertungsprofile/-plattformen sollten vornehmlich dazu genutzt werden, sachliche undwahrheitsgemäße Informationen über das Studio / den Artist für andere Mitmenschen zuhinterlassen, nicht um seinen Unmut über abgelehnte Projekte oder scheinbar unfreundliche Emails kund zu tun.
Harte Unwahrheiten/Lügen/Anfeindungen = harte Abmahnung!§6 Nachstechen
(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 6 Wochen (je nach Einzelfall wird entschieden) nach Fertigstellung der Arbeit, diese kostenfrei nachstechen zu lassen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.
(2) Wenn der Farbverlust sichtlich in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, ist einNachstechen evtl. kostenpflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil desArtists.
(3) Das Nachstechen ist einmal kostenfrei, jedes weitere Mal liegt nicht an unsachgemäßemArbeiten des Artists oder schlechtem Heilvorgang und obliegt somit nicht mehr derSorgfaltspflicht des Artists. Es fallen somit die normalen Kosten an.
(4) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen auch nicht ab, erlischt die Garantie auf ein kostenloses nachstechen sofort. Eine weitere Möglichkeit für einen zeitnahen Termin erlischt mit sofortiger Wirkung.
§7 Gutscheine
(1) Gutscheine sind nichtübertragbar.
(2) Gutscheine sind nach geltendem Recht 1 Jahr nach Ausstellung gültig.
(3) Gutscheine werden nichtausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Sie können nur ganzverbraucht werden und nicht teilweise verrechnet werden. Teil- bzw Restbeträge sind nicht aufden Gutscheinen notierbar. Gutscheine die nach einem bereits bestehendem Termin gekauft wurden, können für diesen leider nicht verwendet werden! Das Kaufdatum muss vor dem Termindatum liegen!
(4) Gutscheine dürfen von Kunden nicht weiterverkauft werden! Dies stellt eine rechtswidrigeHandlung dar und wird zur Anzeige gebracht. Es handelt sich bei Gutscheinen um steuerbare Einkünfte des Studios, auf die Umsatzsteuer und Einkommensteuer angefallen ist, somit dürfen diese nicht privat weiterverkauft werden. Ein gewerblicher Weiterverkauf steht ebenfalls nicht zur Auswahl und wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt!
(5) Gutscheine werden auch dann nicht ausbezahlt, wenn §5 Abs (2) in kraft tritt, und die gewünschte Arbeit gegen die innere Überzeugung des Artists verstößt. Ein Gutschein ist kein Freifahrtschein für jedes Wunschmotiv.
(6) Gutscheine sind in den im Studio üblichen vorgefertigten Höhen erhältlich, können imStudio oder per Email (Postversand) gekauft werden. Ebenso können Gutscheine über denOnline-Link des Studios gekauft werden. Hier sind verschiedene Beträge wählbar.
(7) Gutscheine sollten nach Möglichkeit NUR an Kunden gehen, die bereits einen Terminhaben. Als Überraschung sind sie zwar toll für Neukunden, jedoch nicht als Überraschung für den Artist, wenn die Motivwünsche komplett gegen die inneren Überzeugungen / machbaren Stile des Artists gehen.
(8) Ein Gutschein ist kein Garant für einen Tattoo Termin! „Ich habe einen Gutschein – also musst Du mich tätowieren!“, funktioniert hier nicht und solcheKunden dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen des Studios verwiesen werden, da sich das Verhalten nicht mit den geltenden AGBs und gängigen Regeln des gegenseitigen Respekts deckt.
(9) Gutscheine „für ein lebenslang haltendes Tattoo“ sind nicht für Neulinge gedacht, die evtl. mit dem Gedanken spielen, sich tätowieren zu lassen oder als Anreiz eines Dritten, es endlich zu tun. Bevor man einen Tattoo-Gutschein verschenkt oder sich schenken lässt, sollte unbedingt geklärt sein, ob der Kunde/Neukunde bereits ein Beratungsgespräch hatte und ob die Vorstellungen mit den Überzeugungen und machbaren Stilen des Artists übereinstimmen!Sollte dies missachtet werden und es stellt sich eine Nicht-Machbarkeit aufgrund einer Erkrankung /Allergie / etc. heraus, wird der Preis für den Gutschein nicht erstattet! Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen!
§8 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen(Wundinfektion, Vernarbung, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oderNachlässigkeit des Kunden, sowie allergischen Reaktionen, wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit dem Artist Kontakt aufzunehmen oder – bei erheblichen Problemen – einen Hausarzt/Dermatologen aufzusuchen.
(2) Der Artist arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und nach allen ihm bekanntenRegeln der Kunst auf eigene Verantwortung zum Wohle der Zufriedenheit und Gesundheit desKunden sowie einer lange haltenden positiven Beziehung zu jedem Kunden. Was der Kundenach der Erst-Wundversorgung und Aufklärung über die Wundheilung und Pflegeanleitung mit der frischen Tätowierung anstellt, obliegt nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists, und dieser ist somit nicht haftbar für eventuelle Schäden an der Tätowierung, die nach der Sitzung auftreten. Weiterhin hat jeder Kunde ohne Ausnahme vor jedem Projekt sein ohne Einschränkungen geltendes Einverständnis zur Zufügung einer Körperverletzung mit allen Mitteln einer Tätowierung erteilt. Allergien, Infektionen, Entzündungen können immer auftreten!
(3) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe zu tragen, um Schäden zu vermeiden.Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzungen bzw. Beschädigungen vonKleidungsstücken oder Schuhen durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Artist herbeigeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen stand 02/2025
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